Satzung
Die Manfred Saynisch Stiftung für Projektmanagement, MSPM-Stiftung, ist eine gemeinnützige Stiftung, die sich der Förderung & Weiterentwicklung des Projektmanagements verschrieben hat. Aufgaben und Ziele sind in der Satzung festgeschrieben.
Die Ziele der MSPM sind u.a.:
Förderung von Wissenschaft und Forschung, auch und insbesondere radikal neuer Ideen und Konzepte, sowie Transferleistungen aus benachbarten Forschungsbereichen
Weiterentwicklung des Projekt- und Konfigurationsmanagements (PM & KM)
Förderung des interdisziplinären und integrativen Zusammenwirkens des PM & KM mit anderen Disziplinen. Dazu zählen u.a.
o Systems Engineering, Technik, Ingenieurwissenschaften
o Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
o Natur- und Geisteswissenschaften
o bis inkl. die Projektarbeit beeinflussende Aspekte aus Kunst, Kultur und Musik
Beiträge zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland leisten, u.a. durch Nachwuchsförderung
Bewahrung und Kommunikation des Lebenswerkes des Stifters und die damit verbundene historische Entwicklung von PM & KM
Den Satzungszweck zu erfüllen und die Ziele der MSPM-Stiftung zu erreichen ist die oberste Leitlinie für den Vorstand und kooperierende Partner. Dies spiegelt sich in konkreten Aktivitäten wider, die schon zu Lebzeiten des Stifters initiiert und bis heute fortgeführt werden.
Aktivitäten und Projekte der MSPM:
Preisverleihung für Wissenschaftliche Arbeiten
(z.B. Dissertationen, Master-, Bachelor-, herausragende Studien- und Projektarbeiten)
Zweckgebundene Förderung von Arbeiten mit Umsetzungscharakter
(z.B. Druckkostenzuschüsse für Publikationen)
Zweckgebundene Förderung von Veranstaltungen, Kolloquien, Seminaren, Vorträgen, Tagungen, Ausstellungen u.ä.

Durch die MSPM-Stiftung sollen insbesondere innovative und grenzüberschreitenden Themenkreise gefördert werden, die ggf. von etablierten Protagonisten und Organisationen nicht unterstützt werden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Möglichkeit einer Unterstützung besteht durch die Beteiligung an Ausschreibungen und/oder die unaufgeforderte Einreichung von Projektskizzen. (Aus der Beteiligung an einer Ausschreibung oder einer unaufgefordert zugesendeten Projektskizze erwächst kein Anspruch auf Zuwendung.)
